Über uns

UNESCO-Auszeichnung

Im Jahre 2015 wurde das Projekt MANUFAKTURELLE SCHMUCKGESTALTUNG auf die Bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes in Deutschland der Deutschen UNESCO-Kommission in das >>Register guter Praxisbeispiele aufgenommen – als eines der ersten Beispiele überhaupt!

 

"Dieses Projekt entspricht in besonderer Weise den Grundsätzen und Zielen des Übereinkommens. Es kann überregional und international als Modell für Erhaltungsmaßnahmen dienen. Alle Maßnahmen zielen auf die nachhaltige Bewahrung und Weitergabe der Techniken, bauen gezielt aufeinander auf und beschreiten konsequent den Weg von der musealen Vermittlung über die Gestaltungslehre bis zur wirtschaftlichen Wiederbelebung der Techniken."

Begründung Deutsche UNESCO-Kommission

 

Immaterielles Kulturerbe

Mit UNESCO verbinden viele Menschen hauptsächlich Weltkulturerbestätten, wie das Taj Mahal oder Machu Picchu. Seit 2003 schützt die Organisation der Vereinigten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur auch das immaterielle Kulturerbe, wie Tanz, Musik oder Handwerkskünste. Entscheidend dabei ist, dass dieses immaterielle Kulturerbe von über Generationen hinweg weitergereichtem Wissen und Erfahrung sowie von Kreativität und Innovationsgeist getragen wird. 

Wertschätzung und Anerkennung

Deutschland ist 2013 dem >>UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Dieser Schritt ist eine Wertschätzung und Anerkennung überlieferten Wissens und Könnens. Unter dem Motto „Wissen. Können. Weitergeben“ setzt Deutschland das Übereinkommen mit verschiedenen Aktivitäten um. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.